Allgemeine Geschäfts­bedingungen – Stand vom 4. Mai 2020

1. Vertragsgegenstand

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen der PLAN Mediaagentur GmbH, Dom-Pedro-Straße 7, 80637 München („PLAN“) und Vertragspartnern („Auftraggeber“) im unternehmerischen Bereich, gleich ob Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
  2. Sämtliche Angebote des PLAN sind freibleibend, vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen. Erteilt der Auftraggeber auf der Grundlage eines Angebots einen Auftrag an den PLAN, so gilt dies als neues Angebot, welches erst mit der Auftragsbestätigung (schriftlich oder per E-Mail) durch den PLAN angenommen wird.
  3. Liefertermine und -fristen sind, sollten sie als „verbindlich“ vereinbart werden, also solche oder mit gleichbedeutender Bezeichnung („fest“, „fix“ o.ä.) in Textform zu versehen. Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
  4. Die Auftragsbestätigung sowie diese AGB sind maßgeblich für den Inhalt des Vertrages zwischen Auftraggeber und dem PLAN.

2. Leistungen

  1. Leistungen des PLAN können sein: Dienstleistungen in Werbung, insbesondere Mediaplanung, Mediaeinkauf und Mediaabwicklung im In- und Ausland. Zudem Konzeptionierung und Betreuung von Social Media Auftritten, inkl. Community Management. Bei Werbeschaltung und / oder -mittlung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Werbeträger insoweit zusätzlich, als sie diesen AGB nicht widersprechen.
  2. Der PLAN ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung der übertragenen Arbeiten zu beauftragen. Die Übergabe sog. „offener Dateien“ ist, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung, nicht geschuldet.
  3. Leistungen des PLAN gelten mit ausdrücklicher oder konkludenter Abnahme durch den Auftraggeber mit Erscheinen der Werbemittel als erbracht.
  4. Eine Nutzung von Präsentationen, Skripten oder Dokumenten, gleich welcher Art, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des PLAN gestattet.
  5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem PLAN sämtliche in seinem Kenntnisbereich liegenden Informationen zu verschaffen und Genehmigungen zu erteilen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen durch den PLAN erforderlich sind.
  6. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend: allgemeine Unternehmensinformationen, detailliertes Briefing für die jeweiligen Aufträge, Werbemittel, Kontaktdaten zu den jeweiligen Ansprechpartnern, Mitteilung von Fristen, sobald diese bekannt sind.

3. Vergütung / Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Leistungen (insbesondere Präsentationen und Mehraufwand) des PLAN sind, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung, gemäß der in allen Angeboten des PLAN enthaltenen Honorarkalkulationen zu vergüten.
  2. Nutzungsrechte an den durch den PLAN erstellten Arbeiten sind, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung, gesondert zu vergüten (siehe auch unter „Urheber- und Nutzungsrechte“).
  3. Bei Werbeschaltung und/ oder -mittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger maßgeblich. Diese werden in allen Angeboten durch den PLAN transparent ausgewiesen. Die Beauftragung der Werbeträger durch den PLAN erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
  4. Sämtliche Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  5. Der PLAN erstellt für sämtliche Leistungen eine Rechnung. Zahlungen sind sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Der Auftraggeber gerät spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt in Verzug ohne dass es einer Mahnung bedarf.
  6. Der PLAN ist im Falle von Werbeschaltung und / oder -mittlung berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe bis zu 100% der (voraussichtlichen) Kosten der Werbeschaltung und/ oder -mittlung zu verlangen.
  7. Im Falle von durch den Auftraggeber verursachten Stornierungen von Mediaschaltaufträgen, die durch den PLAN bei den Medienanbietern bereits platziert oder in Buchungstools bereits eingerichtet sind, ist der PLAN berechtigt, das vereinbarte Honorar vollumfänglichzu berechnen.
  8. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Vermögensverschlechterung des Auftraggebers, insbesondere Wechsel- und Scheckproteste führen zur sofortigen Fälligkeit aller Forderungen des PLAN gegen den Auftraggeber.

4. Lieferung / Abnahme / Leistungshindernisse

  1. Liefertermine sind seitens des PLAN in Textform zu bestätigen und nur verbindlich, sofern der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist. Sie verlängern sich bei nicht im Risikobereich des PLAN stehenden Ereignissen, die für die Einhaltung der Fristen erheblich sind, um die Dauer des Ereignisses.
  2. Der PLAN hat den Eintritt eines solchen Ereignisses unverzüglich gegenüber dem Auftraggebern anzuzeigen. Das Übermittlungsrisiko geht im Zeitpunkt des Bereitstellens der Arbeiten/ Daten auf eigenem oder fremdem Server auf den Auftraggeber über. Lieferungen erfolgen „ab Werk“.
  3. Im Verzugsfalle ist dem PLAN eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Der Ersatz des Verzugsschadens ist auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Bei Annahmeverzug des Auftraggebers oder der Verletzung von Mitwirkungspflichten sowie bei vom Auftraggeber zu vertretenden Leistungshindernissen ist der PLAN berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen.

5. Eigentumsrechte / Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnungsverbot

  1. Die Übermittlung von Dateien (auch im Original) erfolgt lediglich zum Zwecke der Nutzung durch den Auftraggeber.
  2. Der PLAN behält sich vor, Zurückbehaltungsrechte, auch durch die Einbehaltung von Dokumenten und Dateien, geltend zu machen. Es besteht weder eine Herausgabe- noch eine Aufbewahrungspflicht.
  3. Das Eigentum an sonstigen Produkten verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des PLAN gegen den Auftraggeber beim PLAN.
  4. Der Auftraggeber versichert, zur Verwendung aller an den PLAN übermittelten Unterlagen berechtigt zu sein und hält den PLAN insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
  5. Der PLAN darf die für den Auftraggeber ausgeführten Arbeiten in allen Medien unter Nennung des Auftraggebers zur Eigenwerbung nutzen, sofern nicht ein schriftlich anzuzeigendes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers oder der Vertragszweck dem entgegen steht. Der PLAN gewährleistet, dass nur diese Informationen für die Eigenwerbung verwendet werden, die auch an anderen Stellen öffentlich einsehbar sind.

6. Mängelanzeigen

  1. Die Übermittlung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erhaltenen Arbeiten unverzüglich auf Vollständigkeit und Beschaffenheit zu prüfen und etwaige offenkundige Mängel binnen 10 Werktagen ab Erhalt schriftlich gegenüber dem PLAN anzuzeigen.

7. Haftung

  1. Der PLAN haftet nur für Schäden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt, ebenso Schäden, die auch auf einer nur leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht) gemäß Ziffer 1. dieser AGB beruhen.
  2. Der PLAN haftet nicht für branchenübliche Abweichungen bzgl. der Beschaffenheit der Arbeiten und auch nicht für nicht und/ oder nicht fristgemäß angezeigte Mängel.
  3. Die Haftung für offenkundige und erkennbare, jedoch nicht angezeigte Mängel, entfällt. Der PLAN haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der Arbeiten.
  4. Hinsichtlich der Tätigkeit von Subunternehmern ist die Haftung des PLAN auf das Auswahlverschulden beschränkt. Der Höhe nach ist die Haftung vom PLAN begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden.
  5. Der Auftraggeber haftet für die an den PLAN übermittelten (personenbezogenen) Daten und hält den PLAN insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
  6. Der Auftraggeber haftet insbesondere für die rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber beauftragten Werbeschaltungen und/ oder -mittlungen.

8. Kündigung

  1. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich bei der Verletzung wesentlicher Pflichten, für beide Parteien insbesondere beim Vorliegen von Umständen, die den PLAN an der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen hindern und die nicht im Einflussbereich einer der Parteien liegen.
  2. Ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund liegt insbesondere, aber nicht abschließend vor, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, der Auftraggeber erforderliche Genehmigungen nicht erteilt, über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wurde und/ oder eine diesbezügliche Information an die andere Vertragspartei unterblieben ist.
  3. Kündigt der Auftraggeber die Zusammenarbeit aus wichtigem Grund, so sind: im Falle von Werbeschaltungen und/ oder -mittlungen zusätzlich zu den vom PLAN nachzuweisenden Aufwendungen (Kosten der Werbemittelbuchung, Spesen und Kosten) die bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung angefallenen Arbeitszeiten anteilig als Pauschale oder, falls eine anteilige pauschale Berechnung nicht möglich ist, auf der Grundlage eines Arbeitszeitnachweises zu erstatten.
  4. Weitergehende Schadenersatz- und/ oder Aufwendungsersatzansprüche und/ oder Schmerzensgeldforderungen bleiben vorbehalten. Die Kündigung hat in Textform, unter Angabe von Gründen zu erfolgen.

9. Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Sämtliche Informationen, die der PLAN im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erlangt, werden streng vertraulich behandelt. An Dritte werden diese Informationen nicht weiter geleitet.
  2. Ausnahmen hierzu gelten für den Fall, dass die Informationen zur Durchführung des Vertrages an Dritte weiter geleitet werden müssen, dass der Auftraggeber die Informationen bereits selbst veröffentlicht hat oder sie auf anderem Wege öffentlich bekannt geworden sind.
  3. (Personenbezogene) Daten werden gemäß den Bestimmungen der DSGVO, des BDSG und weiterer Rechtsvorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt. Soweit der PLAN als Auftragsdatenverarbeiter für Dritte tätig wird, gilt dies entsprechend. Weitere Informationen sind auf wirsindderplan.de/datenschutz einsehbar.

10. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen München.
  2. Es findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung.
  3. Änderungen dieser AGB sowie mündliche Nebenabreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail ausreichend).
  4. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.